Informationen zur Heilmittelverordnung
Eine Verordnung für Ergotherapie stellt Ihr_e behandelnde_r Ärzt_in aus
Zu Behandlungsbeginn darf diese nicht älter als 28 Tage sein
Sie müssen eine Zuzahlung von 10 % sowie eine Verordnungsgebühr von 10,00 € selbst tragen
Die Behandlung findet üblicherweise in der Praxis statt, bei medizinischer Notwendigkeit kann diese im Hausbesuch, d.h. auch zu Hause oder in einer sozialen Einrichtung (Alten-/Pflegeheim oder Kita) stattfinden
Privatpatient_innen
Die Preise für Pravatpatient_innen orientieren sich an der GebüTh. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.
Die Heilmittel laut Katalog und deren Behandlungszeiten
sensomotorisch-perzeptive Behandlung 45 Minuten
Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung 30 Minuten
motorisch-funktionelle Behandlung 30 Minuten
psychisch-funktionelle Behandlung 60 Minuten
ergänzendes Heilmittel:
thermische Anwendung (Kälte-/Wärmeanwendung)